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1.5.2016 - Stadtwerke wollen die Grundgebühr für Wasser auf Wohneinheiten umstellen. Grosse Umfrage der Stadtwerke. BüFEP warnt vor der Unterschrift auf dem Umfragebogen.

 Die Stadtwerke planen die Umstellung der Trinkwassertarife. Es soll künftig der Grundpreis nach Wohneinheiten und gewerbliche Zwecke abgerechnet werden. Hierzu veröffentlichen die Stadtwerke auf ihrer Internetseite 60 Fragen und Antworten. Davon sind nur 20 Fragen im Prinzip aussagerelevant. Gleich die Antwort der ersten Frage ist schon falsch. Es wird suggeriert, dass die Wasserabnahme gefallen sei. Im Gegenteil, diese ist seit 2004 konstant. Auch bei weiteren Fragen wird erneut suggeriert, dass der Wasserabsatz gefallen sei. Bei einer weiteren Frage wird mit Verweis auf den BGH festgestellt, dass diese Abrechnungsmethode zulässig sei. Aber bitte schön dann soll man den BGH exakt zitieren und keine pauschalen Antworten geben. Der BGH sagt im Urteil VIII ZR 164/14 vom 20.5.15, dass dieser Tarif sowohl dem Gleichheitsgrundsatz als auch dem Äquivalenzprinzip entsprechen muss. Damit müsste der Tarif die Wohneinheiten-größe und Personenzahl berücksichtigen. z.B. für kleinere Wohnungen mit ihrem Zuschnitt auf eine entsprechend geringere Personenzahl unbillige Kosten durch einen verbrauchsunabhängigen Fixkostenanteil zu vermeiden. In einer Frage behauptet Herr Canis er habe den Auftrag für eine Tarifumstellung bekommen. Wer hat diesen erteilt? Ich jedenfalls sehe keine Notwendigkeit, denn die Möglichkeiten der Kostenersparnis sind noch nicht ausgelotet. In der Sparte Wasser werden zu viele Gewinne gemacht, um damit den Gewinnabführungsvertrages an die BGK zu erfüllen. Ich sage hier nochmals, Wasser ist ein Lebensmittel und da dürfen auch gemäß gesetzlichen Vorgaben nur max ca. 3% Gewinn gemacht werden. Dies war in der Vergangenheit allerdings nicht der Fall. In 2004 betrug der Gewinn z.B: 1,8 Mio € bei 9 Mio € Umsatz, also 20%. Ferner gibt zuviel Wasserverluste von ca. 13%.. Mit dieser neuen Tarifstruktur werden die Gewinne munter weiter sprudeln, so wie 2007 mit Einführung eines zusätzlichen Staffelpreises der 385.000€ jährlich zusätzlich brachte. Jetzt stehen wir wiederum an einer Schwelle um die Gewinne zu maximieren.Ach, schließlich will man Herrn Canis weitere 2 Jahre halten und erhöht kräftig sein Jahresgehalt. Im Juli/August soll H. Canis im Stadtrat die Tarifgestaltung darlegen. Jedenfalls muss der Stadtrat über einen möglichen neuen Grundpreis bestimmen-

 

 

Pressemitteilung vom 17.1.13

Verbrauchertäuschung: Label der Stadtwerke gaukelt Qualität nur vor

Die Stadtwerke werben in Anzeigen und auf ihrer Webseite mit einem Label und der

Aussage: Die Kreuznacher Stadtwerke sind als "Top-Lokalversorger" ausgezeichnet – für

faire Preise, hohe Servicequalität und großes Engagement fürs Klima.

Gerd Cremer und Wilhelm Zimmerlin von der Bürgerinitiative für faire Energiepreise

(BIFEP) stellen fest: "Dieses Label ist Verbrauchertäuschung. Die Stadtwerke haben nur

hohe, aber keine fairen Preise." Hinter dem Label und der angeblichen Auszeichnung

stecken laut der Internetseite des Label-Anbieters lediglich ein paar belanglose

Selbstauskünfte.

Wörtlich heißt es dort: „Um Ihr Ranking auf www.energieverbraucherportal.de optimal zu

gestalten, benötigen wir von Ihnen zur Beurteilung Ihres Services, Ihres regionalen

Engagements sowie Ihres Engagements in Sachen Umwelt einige Informationen. Tragen

Sie diese bitte hier in unseren Kriterienbogen ein und senden Sie uns diesen zurück.“

Einige dieser nichtssagenden ja / nein Kriterien lauten beispielsweise:

Bieten Sie Arbeitsplätze in Ihrem Versorgungsgebiet an?

Engagieren Sie sich sozial bzw. betreiben Sie Sponsoring?

Bieten Sie Energieberatung beim Kunden an?

Haben Sie ein Kundenzentrum?

Dagegen tauchen die für Kunden wirklich wichtigen Kriterien wie Preisgünstigkeit,

Preistransparenz und verbraucherfreundliche Gestaltung der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen nicht auf.

Die Stadtwerke zahlen für das Label eine jährliche Gebühr von 450 € und schon sind sie

ein "Top-Lokalversorger". "Mit diesem Etikettenschwindel gaukeln sie den Kunden eine

neutrale Zertifizierung vor", so Cremer und Zimmerlin. Wie der langen Liste des Label-

Anbieters zu entnehmen ist, erfüllen wohl so ziemlich alle anderen regionalen Versorger in

Deutschland die Kriterien ebenfalls.

Pressemitteilung vom 13.1.13

Verbrauchertäuschung: Label der Stadtwerke gaukelt Qualität nur vor

Die Stadtwerke werben in Anzeigen und auf ihrer Webseite mit einem Label und der

Aussage: Die Kreuznacher Stadtwerke sind als "Top-Lokalversorger" ausgezeichnet – für

faire Preise, hohe Servicequalität und großes Engagement fürs Klima.

Gerd Cremer und Wilhelm Zimmerlin von der Bürgerinitiative für faire Energiepreise

(BIFEP) stellen fest: "Dieses Label ist Verbrauchertäuschung. Die Stadtwerke haben nur

hohe, aber keine fairen Preise." Hinter dem Label und der angeblichen Auszeichnung

stecken laut der Internetseite des Label-Anbieters lediglich ein paar belanglose

Selbstauskünfte.

Wörtlich heißt es dort: „Um Ihr Ranking auf www.energieverbraucherportal.de optimal zu

gestalten, benötigen wir von Ihnen zur Beurteilung Ihres Services, Ihres regionalen

Engagements sowie Ihres Engagements in Sachen Umwelt einige Informationen. Tragen

Sie diese bitte hier in unseren Kriterienbogen ein und senden Sie uns diesen zurück.“

Einige dieser nichtssagenden ja / nein Kriterien lauten beispielsweise:

Bieten Sie Arbeitsplätze in Ihrem Versorgungsgebiet an?

Engagieren Sie sich sozial bzw. betreiben Sie Sponsoring?

Bieten Sie Energieberatung beim Kunden an?

Haben Sie ein Kundenzentrum?

Dagegen tauchen die für Kunden wirklich wichtigen Kriterien wie Preisgünstigkeit,

Preistransparenz und verbraucherfreundliche Gestaltung der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen nicht auf.

Die Stadtwerke zahlen für das Label eine jährliche Gebühr von 450 € und schon sind sie

ein "Top-Lokalversorger". "Mit diesem Etikettenschwindel gaukeln sie den Kunden eine

neutrale Zertifizierung vor", so Cremer und Zimmerlin. Wie der langen Liste des Label-

Anbieters zu entnehmen ist, erfüllen wohl so ziemlich alle anderen regionalen Versorger in

Deutschland die Kriterien ebenfalls.

 

Pressemitteilung vom 15.11.2012

Die Kreuznacher Stadtwerke wollen zum 01. Januar 2013 ihren Strompreis um 13 Prozent

inklusive der Grundpreiserhöhung erhöhen. Aus diesem Anlass haben Wilhelm Zimmerlin

und Gerd Cremer von der Bürgerinitiative für faire Energiepreise (BIFEP) die Strompreise

von Stromversorgern aus der näheren und weiteren Umgebung recherchiert und die

Ergebnisse der Stichprobe aufgelistet. "Wir haben selbstverständlich auf die

Vergleichbarkeit geachtet. Alle Preise gelten ab Januar und die EEG-Umlage ist bereits

berücksichtigt", versichern Zimmerlin und Cremer

Wir müssen feststellen, dass die Kreuznacher Stadtwerke unter einer Vielzahl von

Lieferanten zu den teuren Stromanbietern gehören. Das gilt auch für den sogenannten

Energieclub mit dem Stadtstrom. Das Sparpotential bei einem Wechsel reicht von rund

200 bis zu fast 500 Euro im Jahr, bezogen auf eine vierköpfige Familie mit einem

durchschnittlichen Stromverbrauch von 4000 kWh.

Die dargestellten Stromtarife können von jedermann über das Internet gebucht werden. Sie

enthalten auch keine verbraucherunfreundlichen Konditionen wie Vorauskasse oder

Kaution, denn davon rät die BIFEP grundsätzlich ab. Der Wechsel zu einem anderen

Anbieter ist nicht mehr so kompliziert wie früher. Wer Online-Shopping kann, kann auch

Online-Stromwechsel. Nachdem man ein Formular am Bildschirm ausgefüllt hat, erledigt

der künftige Stromlieferant den Rest, insbesondere die Kündigung bei den Stadtwerken.

Niemand muss befürchten, wegen einem Wechsel ohne Strom da zustehen.

 

Pressemitteilung vom 9.11.2012

Hemmungsloses Abkassieren mit unglaubwürdigen Begründungen

 

 

 

 

Die BIFEP geißelt die Strompreiserhöhung der Kreuznacher Stadtwerke zum 01. Januar

um 13 Prozent inklusive der Grundpreiserhöhung als hemmungsloses Abkassieren mit

unglaubwürdigen Begründungen. "Wir konstatieren ein Totalversagen der städtischen

Aufsichtsratsmitglieder. Sie hätten dieser Preiserhöhung niemals zustimmen dürfen",

empören sich Gerd Cremer, Wilhelm Zimmerlin und Hans Oehler vom Vorstand der

Bürgerinitiative für faire Energiepreise (BIFEP).

Selbst wenn die EEG-Umlage steigen sollte, rechtfertigt das keine Preiserhöhung. Ganz im

Gegenteil: die Handelspreise an der Strombörse sind nämlich seit 2008 stark rückläufig

und von diesen Preisrückgängen haben die Stadtwerke bisher leider keinen Cent an die

Bürger weitergereicht. Die Strompreise hätten schon längst gesenkt werden müssen. Auch

die angeblich gestiegenen Netzentgelte taugen nicht als Begründung, denn das Stromnetz

haben die Stadtwerke an die RWE verpachtet. Seit wann stellt denn ein Pächter seine

Betriebskosten dem Verpächter in Rechnung? Völlig unglaubwürdig sind die

Begründungen des Stadtwerke-Geschäftsführers auch deshalb, weil RWE bereits

öffentlich verkündet hat, dass sie die mögliche Erhöhung der EEG-Umlage nicht an ihre

Kunden weiter geben wird.

Die Stadtwerke tragen nach Auffassung der BIFEP dazu bei, den sozialen Frieden in der

Stadt zu gefährden; sie sind Mitverursacher des auch bei uns wachsenden

Armutsproblems. "Wir fordern, dass so schnell wie möglich ein Sozialtarif für Mitbürger

mit geringem Einkommen und kleiner Rente eingeführt wird; wir werden dazu einen

gangbaren Weg aufzeigen", so der BIFEP-Vorstand.

Die Stromspartipps der Stadtwerke, man solle sich z.B. stromsparende Geräte kaufen, sind

blanker Hohn. Viele Mitbürger müssen sich die steigenden Strom- und Gaskosten im

wörtlichen Sinne vom Munde absparen, sie haben kein Geld für neue Elektrogeräte übrig.

Solche Ratschläge gehen schon deswegen an der Lebenswirklichkeit vorbei, weil die

Stadtwerke ihre Strompreise in den letzten zehn Jahren um 92 Prozent erhöht, also fast

verdoppelt haben. Um diese Preisexplosion zu kompensieren, müsste ein Haushalt den

Stromverbrauch halbieren, was aber selbst mit modernster und teuerster Technik

unmöglich ist.

Die relativ geringe Gaspreissenkung ist beileibe kein Trost, denn die Gaspreise der

Stadtwerke sind gleichfalls überhöht und hätten schon längst deutlich reduziert werden

müssen.

"Wir empfehlen den Kunden mit Internetanschluss, den Stadtwerken die rote Karte zu

zeigen und zu einem günstigeren Versorger zu wechseln. Die BIFEP bietet dabei

Hilfestellung an", so die BIFEP-Vertreter.

Pressemitteilung vom 14.8.2012

Niederlage für die Stadtwerke vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach

Die Stadtwerke mussten erneut eine juristische Niederlage hinnehmen, diesmal vor dem

Amtsgericht Bad Kreuznach. Wilhelm Zimmerlin, Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative

für faire Energiepreise (Bifep), hatte auf Rückzahlung von unrechtmäßig überhöhten

Strom- und Gasentgelten geklagt. Im Urteil des Amtsgerichtes vom 07.08.2012 heißt es:

"Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 726,32 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 17.09.2009 zu

zahlen." Die Rückzahlung betrifft die Jahre 2005 bis 2007. "Entscheidend ist, dass die

Preisanpassungsklauseln der Stadtwerke ungültig sind", erläutert Zimmerlin. In der

Urteilsbegründung schreibt das Gericht dazu: "Die Klauseln sind jedoch nach § 307 Abs.

1 Satz 1 BGB unwirksam, da sie die Kunden der Beklagten entgegen den Geboten von

Treu und Glauben unangemessen benachteiligen."

Zimmerlin hatte auch für die Jahre 2000 bis 2004 Geld zurück gefordert. Dem hat das

Gericht aber nicht entsprochen. "Ich wusste, dass für länger zurück liegende Jahre das

Verjährungsproblem besteht", sagt er, "das wollte ich aber gerichtlich geklärt haben".

Soweit der Streit die Jahre 2008 bis 2010 betrifft, hat das Gericht beschlossen, die

Verhandlung vorübergehend auszusetzen. Die Stadtwerke hatten den Stadtgasvertrag mit

Zimmerlin zum 31.12.2007 gekündigt und ihm danach die teuren Preise der

Grundversorgung in Rechnung gestellt. Er hat das als Willkür betrachtet und weiterhin

nur die alten Preise bezahlt. In ihrer Widerklage haben die Stadtwerke die

Differenzbeträge eingeklagt. Ob den Energieversorgern allerdings ein frei gestaltbares

Preiserhöhungsrecht in der Grundversorgung zusteht, ist fraglich. Zur Klärung dieser

Frage ist vor dem Europäischen Gerichtshof derzeit ein Verfahren anhängig, dessen

Ausgang das Amtsgericht abwarten will.

"Das Amtsgericht hat mir im Wesentlichen Recht gegeben", resümiert Zimmerlin. Es

gäbe allerdings einige spezielle Teilaspekte des Urteils, die noch genauer zu analysieren

seien. Im Hinblick auf die Sammelklage vor dem Landgericht und auch bei den weiteren

Klagen vor dem Amtsgericht sei absehbar, dass die Stadtwerke ebenfalls Geld

zurückzahlen müssen.

 

Pressemitteilung vom 26.6.2012

Einschüchterung von Kunden der Stadtwerke, schreiben an die Oberbürgermeisterin Kaster-Meurer

 

Pressemitteilung 6.6.12

Verlagerung der Freibäder ist ein sozialpolitischer Skandal

"Wir haben den Finger in die Wunde gelegt und auch der Oberbürgermeister a.D. Rolf

Ebbeke hat unsere Argumente nicht entkräftet", stellen Gerd Cremer, Wilhelm Zimmerlin

und Hans Oehler vom Vorstand der Bürgerinitiative für faire Energiepreise (BIFEP) fest.

Herr Ebbeke redet von niedrigeren Mehrwertsteuern und serviert einen Zahlensalat, nur

mit den Kernproblemen der Verlagerung der Freibäder in die Badgesellschaft hat das alles

nichts zu tun. Die Stadtwerke werden seit Jahren zur Geldbeschaffung für die

hochdefizitären Luxus- und Wellnessbäder missbraucht und sie sollen künftig auch noch

die Kosten für die Freibäder im Salinental und in Bosenheim übernehmen.

Die Millionenverluste der Badgesellschaft bedeuten für die Stadtwerke nichts anderes als

zusätzliche Kosten, die durch den Verkauf von Strom, Gas und Wasser wieder

hereingeholt werden müssen. Da die Absatzmengen aber stagnieren, bleibt kein anderer

Weg, als die Zusatzkosten in die Verkaufspreise einzurechnen. Das hat steigende Preise

zur Folge. Zuletzt wurden die Gaspreise im Oktober um 22 Prozent erhöht.

Dieses Geldkarussel wurde von Herrn Ebbeke erfunden und ist im sogenannten

Ergebnisabführungsvertrag von 2001 niedergelegt. Danach sind die Stadtwerke

verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die städtische Beteiligungsgesellschaft

abzuführen; diese übernimmt die Millionenverluste der Badgesellschaft. Im

Ergebnisabführungsvertrag steht auch, dass an die beteiligten Konzerne RWE und

Saarferngas vorab die Hälfte der Gewinne auszuzahlen ist.

Die Leidtragenden dieses Geldkarussels sind in erster Linie die Kunden, die von den

Stadtwerken in die Grundversorgung eingruppiert wurden. Dazu gehören vielfach

diejenigen Mitbürger, die finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Sie tragen

überproportional zu den Gewinnen der Stadtwerke bei, weil sie die höchsten Gas- und

Strompreise bezahlen. Die Gewinnspanne ist in den Grundversorgungspreisen doppelt bis

dreimal so hoch wie in den Sonderverträgen. Viele Mitbürger sind auf die Stadtwerke

angewiesen und können sich den hohen Preisen nicht entziehen.

Die BIFEP hält die Verlagerung der Freibäder in die Badgesellschaft und die damit

verbundene Verschiebung der Kosten aus dem städtischen Haushalt in den Bereich der

Stadtwerke für einen sozialpolitischen Skandal. Die Stadt spart auf Kosten der sozial

schwachen Mitbürger, die über steigende Strom- und Gaspreise doppelt belastet werden.

Die Unterhaltung der Freibäder ist eine städtische Aufgabe. Deshalb muss die Stadt die

finanzielle Verantwortung tragen und darf sie nicht auf die Strom- und Gaskunden der

Stadtwerke abladen. Das ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.

 

Pressemitteilung vom 25.5.2012

Woher kommen bloß die Millionen für die Badgesellschaft?

Die BIFEP bleibt dabei: die Verlagerung der öffentlichen Schwimmbäder in die

Badgesellschaft ist keine seriöse Sparmaßnahme, sondern geht auf Kosten der Strom- und

Gaskunden; es ist zudem eine unsoziale Maßnahme zu Lasten der finanziell schwächeren

Mitbürger; denn sie sollen künftig auch noch für die Defizite der Schwimmbäder zahlen.

Unser Kämmerer weiß offenbar nicht, woher die Millionen Euro kommen, um die Löcher

bei den Wellness-, Luxus- und Saunabädern zu stopfen. Er meint, die hohen Zahlungen der

Stadtwerke an die Badgesellschaft hätten keinen Einfluss auf die Energiepreise. "Das

müsste Herr Heinrich aber doch mal erklären", finden Gerd Cremer, Wilhelm Zimmerlin

und Hans Oehler vom Vorstand der Bürgerinitiative für faire Energiepreise (BIFEP), denn

nach unserer Kenntnis verdienen die Stadtwerke das meiste Geld mit dem Verkauf von

Strom und Gas. Vielleicht bezieht Herr Heinrich seine Energie gar nicht von den

Stadtwerken; dann kann er natürlich nicht wissen, woher das Geld kommt. Die

Kreuznacher Bürger wissen es jedenfalls, denn es steht auf den Jahresabrechnungen; und

die werden jedes Jahr teurer.

Ziemlich merkwürdig ist zudem, dass uns der Kämmerer Steuerersparnisse schmackhaft

machen will, die er allerdings beim Finanzamt erst noch raushandeln muss. "Wir freuen

uns schon auf die Steuergutschrift; die gleicht dann wahrscheinlich die vom Stadtrat

beschlossenen Steuerhöhungen aus", meint der BIFEP-Vorstand ironisch.

Herr Heinrich verspricht auch Kosteneinsparungen bei den Bädern, denn in der

Badgesellschaft sei das Know-how versammelt, was demzufolge bei der Stadt bisher so

nicht vorhanden war. Wie hoch die Kosteneinsparungen sind, teilt uns Herr Heinrich leider

nicht mit. Unter der bisherigen Geschäftsführung der Badgesellschaft, die ja bekanntlich

personenidentisch ist mit der bei den Stadtwerken, gab es jedenfalls immer nur wachsende

Defizite. Der Kämmerer ist zwar schnell dabei, die berechtigte Kritik der BIFEP

abzubügeln anstatt sich damit ernsthaft auseinanderzusetzen. Mit seinen Floskeln kann er

jedoch nicht erklären, was an der Kritik falsch sein soll. Herr Heinrich sollte uns Bürger

 

Pressemitteilung vom 12.5.2012

Erschreckende Ahnungslosigkeit des Aufsichtsrates Werner Klopfer

„Auch Herr Klopfer, Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke und des Stadtrates, hat – wie schon vor ihm der Kämmerer - kein einziges stichhaltiges Argument vorgetragen, das die Kritik der BIFEP entkräften könnte“, stellen Gerd Cremer, Wilhelm Zimmerlin und Hans Oehler vom Vorstand der Bürgerinitiative für faire Energiepreise (BIFEP) fest.

Die BIFEP bleibt dabei: die Verlagerung der öffentlichen Schwimmbäder in die Badgesellschaft ist keine seriöse Sparmaßnahme, sondern geht auf Kosten der Strom- und Gaskunden; es ist zudem eine unsoziale Maßnahme zu Lasten der finanziell schwächeren Mitbürger; denn sie sollen künftig auch noch für die Defizite der Schwimmbäder zahlen.

Herr Klopfer hat mit seinen substanzlosen Anwürfen lediglich seine erschreckende Ahnungslosigkeit offenbart. Dies zeigt sich an einem kurzen Faktencheck:

     Er behauptet, die Stadtwerke stünden bei ihren Tarifen unter der Aufsicht des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums. Das ist falsch. Die staatliche Strompreisaufsicht wurde im Jahr 2007 abgeschafft. Seitdem haben die Stadtwerke ihre Strompreise um 45 Prozent erhöht. Bei den Gaspreisen hat es noch nie eine staatliche Preisaufsicht gegeben.

-     Er behauptet, die Stadtwerke stünden unter einem Marktdruck, denn mittlerweile könnten Kunden den Anbieter wechseln. Das ist weitgehend falsch. Seinen Anbieter wechseln kann nur, wer mit den einschlägigen Internetanwendungen vertraut ist und die damit verbundenen Risiken einschätzen kann. Im Gegensatz zum Mobilfunk gibt es für Strom und Gas eben keine Ladengeschäfte an jeder Ecke, die man zu jeder Zeit für eine persönliche Markterkundung aufsuchen kann. Deshalb herrscht nach wie vor kein echter Wettbewerb. Viele Mitbürger haben keine Alternative zu den Stadtwerken. Wer daraus einen Beweis für Kundenzufriedenheit ableitet, hat einfach keine Ahnung.

-      Er meint, die Stadtwerke sollten ihren Kunden deutlich machen, dass sie zu den besten Anbietern im Land gehören. Die BIFEP wird dazu in einer Infoversammlung am 05. Juni aufzeigen, dass die Stadtwerke der teuerste Grundversorger in ganz Rheinland-Pfalz sind (siehe Grafik Rangliste). Herr Klopfer ist selbstverständlich dazu eingeladen.

-      Er glaube fest daran, dass Synergieeffekte genutzt werden könnten. „Das ist ein Aberglaube“, sagt die BIFEP. Herr Klopfer liefert Sprechblasen aber keine Fakten.

 

Pressemitteilung vom 8.5.2012

 Grotesker Sparvorschlag mit doppelten Kosten für die Bürger

Die Freibäder im Salinental und in Bosenheim sollen in die Badgesellschaft überführt werden. Mit diesem Vorschlag will die Jamaika-Truppe jährlich 600.000 Euro im städtischen Haushalt sparen. „Was als Sparvorschlag daher kommt, schlägt mit doppelt so hohen Kosten auf die Bürger zurück“, sagen Gerd Cremer, Wilhelm Zimmerlin und Hans Oehler vom Vorstand der Bürgerinitiative für faire Energiepreise (BIFEP). Durch diesen Plan würden die Millionendefizite der Badgesellschaft um weitere 600.000 Euro anwachsen. Diese Defizite werden bekanntlich aus den Gewinnabführungen der Stadtwerke quersubventioniert. Die Stadtwerke müssten ihre Gewinne allerdings um das Doppelte dieses Betrages anheben, nämlich um 1,2 Millionen Euro. Denn die Hälfte der Gewinne gehen erst mal vorab an die beteiligten Großkonzerne RWE und Enovos. Der Vorschlag der Jamaika-Truppe läuft somit auf eine saftige Preiserhöhung beim Strom und Gas hinaus und die Großkonzerne verdienen auch noch kräftig mit. Um 600.000 Euro im Stadthaushalt zu sparen, würden über die Strom- und Gaspreise zusätzlich 1,2 Millionen Euro abkassiert. „Wer dem im Stadtrat zustimmt, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank“, lautet das vernichtende Urteil des BIFEP-Vorstandes

Der Jamaika-Sparvorschlag hat für die Bürger aber nicht nur finanziell groteske Folgen; er ist auch noch hochgradig unsozial. Bislang werden die Freibäder aus den Steuergeldern des städtischen Haushalts finanziert. Starke Schultern zahlen höhere Steuern und beteiligen sich daher auch stärker an den öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel an den Schwimmbädern. Mit ihrem Vorschlag stellt die Jamaika-Truppe dieses Gerechtigkeitsprinzip auf den Kopf. Zum einen bezahlen dann nicht mehr alle Steuerzahler für die Schwimmbäder sondern nur noch die Strom- und Gaskunden der Stadtwerke. Zum anderen werden die eher finanziell schwächeren Stadtwerkekunden in der Grundversorgung verstärkt herangezogen. Sie bezahlen nämlich bei den Stadtwerken die höchsten Preise und leisten so einen überproportionalen Beitrag zu den Gewinnen.

Auf den Punkt gebracht hat der Jamaika-Sparvorschlag zwei gravierende Konsequenzen: erstens doppelte Kosten zu Lasten der Strom- und Gaskunden, zweitens eine Umverteilung der finanziellen Verantwortung für die Schwimmbäder von den starken auf die schwachen Schultern der Stadt. „Der Vorschlag gehört in den Reißwolf“, meint die BIFEP.

 

Pressemitteilung vom 24.03.2012

Kunden sollten den Jahresabrechnungen der Stadtwerke widersprechen 

Die 20 Sammelkläger werden auf jeden Fall Geld von den Stadtwerken zurück erhalten. Dies ist aufgrund der Verhandlung beim Landgericht Bad Kreuznach vom 21.03.2012 eindeutig absehbar, stellen Gerd Cremer und Wilhelm Zimmerlin vom Vorstand der Bürgerinitiative für faire Energiepreise (BIFEP) fest. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass sich die Stadtwerke zu Lasten ihrer Kunden ungerechtfertigt bereichert haben. Wie viel die Stadtwerke im Einzelnen zurück zu zahlen haben, muss für jeden Kläger separat berechnet werden. Hier spielt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14.03.2012 eine Rolle. Danach kommt es für die Höhe der Rückzahlung darauf an, zu welchem Zeitpunkt ein Kunde den Jahresabrechnungen widersprochen hat. Der Widerspruch wirkt laut Gericht drei Jahre zurück, so dass der damalige Preis maßgeblich ist. Die zwischenzeitlich erfolgten Preiserhöhungen sind unrechtmäßig. Hatte ein Kunde also bereits Anfang 2007 gegen die Preiserhöhungen protestiert, dann gilt für ihn der deutlich niedrigere Preis von 2004. 

Die BIFEP empfiehlt den Stadtwerkekunden, den letzten drei Jahresabrechnungen zu widersprechen. Wer einen entsprechenden Brief an die Stadtwerke schickt, kann jetzt noch rechtlich wirksam die Strom- und Gaspreise von 2009, 2010 und 2011 als überhöht rügen und sich so seine Rechte bewahren. Der Widerspruch kann viel Geld wert sein, denn die Stadtwerke haben ihre Gaspreise beispielsweise in 2010 um 11,6 Prozent und in 2011 nochmal um 22,9 Prozent erhöht. Auch beim Strom stiegen die Preise drastisch. 

Viele Kunden haben in letzter Zeit neue Verträge unterschrieben, die ihnen die Stadtwerke zugeschickt hatten. Die BIFEP hat diese Verträge überprüft mit dem Ergebnis, dass die darin enthaltenen Preisklauseln ebenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deshalb unwirksam sind. Auch in diesen Fällen gilt somit die Empfehlung, den Abrechnungen zu widersprechen.

Pressemitteilung vom 17.8.11

Informationswirrwarr der Stadtwerke – was gilt wirklich?


Die Stadtwerke haben jetzt ihr Preisblatt über die zum 01. Oktober um 18 Prozent erhöhten
Gaspreise veröffentlicht. Neu ist, dass die Stadtwerke jetzt auch einen Bonus anbieten. Daraus
geht hervor, dass der einmalige und höchstens für ein Jahr gewährte Bonus von 0,6 Cent/kWh
brutto (0,5 Cent/kWh netto) nur für Neukunden gilt. Das bestätigt die Auffassung der BIFEP,
dass der Bonus lediglich ein Lockvogelangebot ist.

Die Kunden werden jetzt noch mehr verunsichert als zuvor, denn derzeit existieren mehrere
sich widersprechende Aussagen:
· Wer egal wie lange bereits Bestandskunde bei den Stadtwerken ist, bekommt die
Vergünstigung nicht, denn der Bonus gilt laut Preisblatt nur für Neukunden.
· Am 02. August hatten die Stadtwerke der Presse noch mitgeteilt, dass alle Kunden, die
bis zum 15.09. einen neuen Kreuznacher Stadtgas-Vertrag unterschreiben, den Bonus
erhalten.
· Im Energieeck der Stadtwerke gibt es dazu aber die entgegengesetzte Auskunft, wonach
alle Stadtgaskunden, also auch Bestandskunden, automatisch den Bonus erhalten
unabhängig davon, ob sie jetzt den neuen Vertrag bis zum 15.09. unterschreiben oder nicht.

Zudem wurden die Kunden in den beiden letzten Jahren mehrfach mit neuen
Vertragsformularen konfrontiert, die sie unaufgefordert von den Stadtwerken zugeschickt
bekamen und unterschreiben sollten. Selbst der verständigste Kunde kann aus diesem
Informationswirrwarr nicht mehr erkennen, was wirklich gilt.
Die BIFEP empfiehlt dem Geschäftsführer, Herrn Canis, dringend, erst einmal intern eine
einheitliche Regelung zu finden, bevor er an die Kunden und Öffentlichkeit herantritt. Die
Stadtwerke sollten in verständlicher Weise darlegen, welche Regelungen denn nun definitiv
gelten.
Auch die Aussage vom 02.08.2011, die Stadtwerke hätten immer Preissenkungen weiter
gegeben, ist falsch. Die Gaspreise wurden im Juli 2010 um 11,6 Prozent erhöht, obwohl laut
Geschäftsbericht die Gasbezugskosten im gleichen Jahr um 0,7 Millionen Euro gesunken sind.
Eine solche Rosstäuscherei ist beschämend, erst recht für Stadtwerke, die mehrheitlich den
Bürgern von Bad Kreuznach gehören.

 

Pressemitteilung vom 3.8.2011

Stadtwerke nötigen ihren Kunden neue Verträge auf, erhöhen massiv die Gaspreise, kündigen bestehende Gassonderverträge.

Die BIFEP rät, die neuen Verträge nicht zu unterschreiben

Die Stadtwerke erhöhen zum 01. Oktober die Gaspreise in allen Tarifbereichen massiv um 18 Prozent. Die Begründung mit der Marktentwicklung hält die BIFEP für vorgeschoben. Es ist auch kein Zufall, dass die Preiserhöhung rechtzeitig zum Beginn der Heizsaison greifen soll. Um die Preisexplosion durchzusetzen, kündigen die Stadtwerke die bisher bestehenden Gasverträge „Sondervertrag A“ und „Kreuznacher Stadtgas“, sofern Kunden nicht bereits neue Verträge mit neuen AGB in diesem Jahr unterschrieben haben.

So wie die Stadtwerke jetzt agieren, ist das aus Sicht der BIFEP Nötigung: wer bis zum 15.09.2011 den neuen Vertrag fristgemäß unterschreibe und wer nicht vor Ablauf eines Jahres kündige, nur der erhalte einen Bonus welcher fast 50% der Preissteigerung beträgt. Kunden ohne Bonusanspruch zahlen somit die Zeche der extremen Preissteigerung dann doppelt. Die BIFEP bezeichnet dies als ein Lockvogelangebot, das die Kunden extrem verunsichert. Mit einer Stärkung der Kundenrechte, wie Herr Canis betont, hat das nichts zu tun. Mit keiner Silbe erläutern die Stadtwerke nämlich, worin denn die angeblich besseren Kundenrechte genau bestehen sollen.

Die von der BIFEP vertritt daher die Auffassung, dass die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen undurchsichtig und zum Teil auch rechtwidrig sein können.

Die Stadtwerke sind laut BIFEP keine Stadtwerke im ursprünglichen Sinne mehr. Sie handeln vielmehr nur noch wie eine Vertriebsorganisation, die eine möglichst hohe Rendite für ihre Eigentümer, RWE, Saarferngas und BGK-Gesellschaft, zu erwirtschaften hat. Mit der massiven Gaspreiserhöhung sollen die Gewinne wieder gesteigert werden, die in 2010 laut Geschäftsbericht um ca. 30% zurückgegangen sind. Die Stadtwerke konnten die im Gewinnabführungsvertrag enthaltenen Erwartungen der Gesellschafter, das sind Renditen deutlich über zehn Prozent, nicht erfüllen.

Es ist laut BIFEP nicht anzuraten, die neuen Verträge zu unterschreiben. Die Kunden sollten sich einen günstigeren Gaslieferanten suchen. Die BIFEP empfiehlt zudem allen Kunden, sich zu wehren und ihr bereits in den vergangenen Jahren zu viel bezahltes Geld zurück holen. Die BIFEP bietet dabei Unterstützung an. Mit dem bisherigen Tarif „Kreuznacher Stadtgas“ und dem Tarif „Gas-Sondervertrag A“ wurden Preisgleitklauseln nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen oder sie sind ungültig. Daher waren Preissteigerungen unrechtmäßig, wie das Landgericht Bad Kreuznach in seinem Urteil vom 14.04.2011 entschieden hat.

 

Pressemitteilung vom 24.7.11

Die Stadtwerke Kreuznach veröffentlichten den Geschäftsbericht 2010 in den letzten Tagen. Die BIFEP dazu stellt fest, dass trotz der Steigerung des Gasabsatzes um ca. 8,5% der Umsatz in der Sparte Gas um knapp 1 Mio. € sank. Dies wirkt sich auch deutlich auf den Gewinn aus. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sank somit von 8,019 Mio. € auf 5,503 Mio. €. Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die BGK sank damit die Abgabe von 3,267 Mio. € auf 2,291 Mio. €. Dies entspricht 30% weniger Gewinnabführung. Somit musste die BGK damit ein Minus in der Bilanz ausweisen.

 

Informationsstand am 4.6.2011

 

 

Pressemitteilung vom 29.5.2011


BIFEP rät zur Vorsicht: Die neuen Verträge der Stadtwerke sind nachteilig
Alle Energieclub - Kunden erhalten in diesen Tagen einen Brief von den
Stadtwerken Bad Kreuznach verbunden mit der Aufforderung, den
beigelegten neuen Vertrag für Stadtstrom bzw. Stadtgas zu unterschreiben.
Einem Teil der Kunden wird zudem der bestehende Vertrag gekündigt, um
sie unter Druck zu setzen.
„Viele völlig verunsicherte Bürger melden sich bei uns und fragen, was es
damit auf sich hat“, teilen Gerd Cremer und Wilhelm Zimmerlin von der
Bürgerinitiative für faire Energiepreise (BIFEP) mit: „Wir raten zur Vorsicht
und warnen davor, zu unterschreiben“, so Cremer und Zimmerlin.
Die neuen Verträge und die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) enthalten zahlreiche Klauseln, die für die Kunden nachteilig sind. Wer
unterschreibt, stimmt damit beispielsweise einer Preisvereinbarung auf dem
derzeitigen Höchstpreisniveau zu, bindet sich jeweils für ein ganzes Jahr
und akzeptiert eine verschärfte Liefersperre selbst bei nur geringfügigen
Zahlungsrückständen. Auch die Kündigungsrechte der Kunden sind im
Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt
.

 

 Informationsstand am 28.5.2011 vor dem allgemeinen Infoabend

Stadtwerke verlieren vor Gericht  Originalurteil vom 14.4.2011

Eine gerichtliche Niederlage mussten die Stadtwerke mit ihrer Klage gegen Gerd Cremer hinnehmen. Sie konnten ihre Ansprüche auf Zahlung der ausstehenden Rechnungsbeträge in Höhe von ca. 7.500 € vor der fünften Zivilkammer am Bad Kreuznacher Landgericht nicht durchsetzen. Somit wurde der Antrag zurückgewiesen, wonach Cremer den Differenzbetrag für den Zeitraum von 2005 bis 2007 bezahlen sollte. Das Urteil war mit 26 Seiten sehr umfangreich.

Öffentlicher Anzeiger: Schlappe für die Stadtwerke

Allgemeine Zeitung: Schlappe für die Stadtwerke

Pressemitteilung vom 12.4.2011

Pressemitteilung vom 9.3.2011

Pressemitteilung vom 3.2.2011

 


Bekommen die Kunden ihr zu viel gezahltes Geld zurück? fragt Wilhelm Zimmerlin. Das
Landgericht Bad Kreuznach habe den Stadtwerken Bad Kreuznach in der Verhandlung
am 31.01.2011 deutlich zu verstehen gegeben, dass ihre Preisanpassungsklauseln in den
Strom- und Gasverträgen des sogenannten Energieclubs unwirksam seien. Die Kunden
wurden unangemessen benachteiligt und alle Preiserhöhungen seit 2004 seien
unrechtmäßig erfolgt, so das Gericht. Damit steht für Zimmerlin fest: wer sich mit der
nötigen Zivilcourage gegen die Preistreiberei gewehrt hat, wird Geld zurück bekommen.
Das seien aber leider nur Wenige. Und so stelle sich die Frage nach der Gerechtigkeit.
Gehen alle anderen Kunden leer aus, unter denen sich viele Rentner, Geringverdiener und
bedürftige Familien befinden? Dürfen die Stadtwerke das zu Unrecht einkassierte Geld
behalten, nur weil sich viele Menschen nicht gegen die mächtige Lobby der Stadtwerke
wehren können? "Das darf doch nicht so sein", meint er und fordert: "Alle Stadtpolitiker,
denen in dieser Frage an Recht und Gerechtigkeit gelegen ist, müssen sich jetzt in der
Stadt und im Stadtrat, aber auch im Aufsichtsrat der Stadtwerke für eine
bürgerfreundliche Lösung stark machen." Die Lösung könne nur lauten: alle betroffenen
Bürger bekommen ihr zu viel gezahltes Geld zurück. Eines wolle Zimmerlin an dieser
Stelle schon mal klar stellen: eine gerechte Lösung scheitere bestimmt nicht am Geld; die
Stadtwerke hätten nämlich bereits hohe Rückstellungen für diesen Fall gebildet und sie
verfügten darüber hinaus über Liquiditätsreserven von weit über 10 Millionen Euro in
Form von Wertpapieren.

 

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